Saar VV bietet wieder Seniorenticket für Kurzstecken an!
Aufgrund der tariflichen Bestimmungen musste die Gemeinde Marpingen den Verkauf von sehr günstigen Seniorentickets für Kurzstrecken, wie zum Beispiel von der Rheinstraße oder Alsweiler nach Marpingen, zum 01.01.2017 einstellen.
Da der ÖPNV insbesondere für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger oft die einzige Möglichkeit darstellt, Arztbesuche oder Einkäufe im Nachbarort zu erledigen, war die Situation ab dem 01.01.2017 für die SPD der Gemeinde Marpingen mehr als unbefriedigend.
Gemeinsam haben wir mit unserem Bürgermeister bei den entsprechenden Stellen mehrmals vorgesprochen um eine Lösung zu finden. Bisher hat der Saar VV ausschließlich eine Seniorennetzkarte für monatlich 76,90 Euro angeboten.
Ab dem 01.01.2018 haben Senioren ab dem 65. Lebensjahr nun die Möglichkeit, eine Monatskarte in den Preisstufen 1, 2 oder 3 zu kaufen. Diesen kosten laut Saar VV 45,80 Euro, 60,60 Euro oder 67,10 Euro.
Und nun kommt der interessante Punkt: Senioren, die ihren 1. Wohnsitz im Landkreis St. Wendel haben, erhalten zusätzlich rund 50 % Rabatt auf ein solches Seniorenticket. Wer eine SeniorenTicket-Monatskarte erworben hat, bekommt im selben Monat von der Kreiskasse des Landkreises St. Wendel unter Vorlage des erworbenen Tickets folgende Kaufpreise zurück: Beim Kauf des Tickets für 45,80 Euro werden 22,80 Euro erstattet. Beim Kauf des Tickets für 60,60 Euro werden 30,30 Euro erstattet und beim Kauf des Tickets für 67,10 Euro werden 33,00 Euro erstattet. Dieses Erstattungssystem soll im Moment erst einmal für ein 1 Jahr vom Landkreist getestet werden.
Wir begrüßen diese Regelung ausdrücklich, wollen aber einen noch bürgerfreundlicheren Service. Wer sich ein Ticket von Alsweiler nach Marpingen (1 Wabe oder 2 Waben) gekauft hat, kann natürlich mit diesem Ticket nicht nach St. Wendel zum Landratsamt fahren. Man müsste dann für die Erstattung von 22,80 Euro oder 30,30 Euro jeden Monat 7,20 Euro für die Hin- und Rückfahrt nach St. Wendel bezahlen.
Daher wird unser Bürgermeister Volker Weber mit dem Landrat besprechen, ob die Erstattung des Kreiszuschusses auch von der Gemeindeverwaltung erfolgen kann.
Sobald wir wissen, ob diese bürgerfreundliche Lösung möglich ist, werden wir Sie informieren.